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   BVerwG, 04.12.1968 - V C 123.67   

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https://dejure.org/1968,4030
BVerwG, 04.12.1968 - V C 123.67 (https://dejure.org/1968,4030)
BVerwG, Entscheidung vom 04.12.1968 - V C 123.67 (https://dejure.org/1968,4030)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Dezember 1968 - V C 123.67 (https://dejure.org/1968,4030)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Umwandlung von Darlehen in Hauptentschädigung nach zugebilligter Kriegsschadenrente - Voraussetzungen für die Einstellung eines Verfahrens

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.01.1965 - V C 74.63

    Verletzung der behördlichen Betreuungspflicht bei Auszahlung eines

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1968 - V C 123.67
    Der Umwandlungsbescheid hat nur deklaratorische Bedeutung (vgl. Urteile vom 31. Oktober 1962 [BVerwGE 15, 99] und vom 13. Januar 1965 [BVerwGE 20, 136]).

    Der Ausgleichsfonds kann dann das Darlehen nicht oder nur zu einem Teil zurückfordern (vgl. Urteil vom 13. Januar 1965 [BVerwGE 20, 136]).

  • BVerwG, 31.10.1962 - V C 24.62

    Umwandlung von Aufbaudarlehen in eine Hauptentschädigung - Vorschriften des

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1968 - V C 123.67
    Der Umwandlungsbescheid hat nur deklaratorische Bedeutung (vgl. Urteile vom 31. Oktober 1962 [BVerwGE 15, 99] und vom 13. Januar 1965 [BVerwGE 20, 136]).
  • BVerwG, 27.02.1963 - V C 70.62
    Auszug aus BVerwG, 04.12.1968 - V C 123.67
    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat, ist § 258 Abs. 1 Nr. 2 LAG auch anzuwenden, wenn der Empfänger eines Aufbaudarlehens den Anspruch auf Hauptentschädigung durch Erbgang erworben hat (Urteil vom 27. Februar 1963 [BVerwGE 15, 324 [BVerwG 27.02.1963 - V C 70/62]]).
  • BVerwG, 26.09.1969 - V C 131.67

    Gewährung von Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Begriff der

    Deshalb kann die Frage der wirtschaftlichen Abhängigkeit nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles beurteilt werden (Urteil des Senats vom 17. Oktober 1968 - BVerwG V C 143.67 - [ZLA 1969, 64] mit weiteren Nachweisen).
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